Vergütung in der Forschung
In dieser Rubrik finden Sie Informationen zum Tarifvertrag der Länder, zur besonderen tarifrechtlichen Situation in der Medizin sowie zur W-Besoldung.
„Zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Projektstellen für Promovierende hat der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) den fachlichen Beratungsgremien die Möglichkeit eröffnet, zukünftig in allen Fächern für Promovierende Personalmittel von mehr als 50 Prozent einer Stelle vorzuschlagen, soweit es die nationale und internationale Wettbewerbssituation innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems erfordert.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) setzt neue Randbedingungen für die Vergütung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben gemeinsam eine Handreichung veröffentlicht, die die darin enthaltenen Möglichkeiten detailliert aufzählt.
In der Medizin stehen wissenschaftliche arbeitende Forschende neben praktizierenden Ärztinnen und Ärzten, für die die Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ä) gelten. Um forschende Ärztinnen und Ärzte nicht schlechter zu stellen, können Verdienstunterschiede durch die Gewährung von Zulagen ausgeglichen werden. Zusätzlich kann in vielen Bereichen der Klinischen Forschung davon ausgegangen werden, dass das für die Anwendung des günstigeren Ärztetarifrechts (TV-Ä) erforderliche Merkmal der „überwiegend patientenversorgenden Tätigkeit" im tarifrechtlichen Sinn erfüllt ist.
Die W-Besoldung, die immer mehr die alten C-Professorengehälter ersetzt, soll mehr Flexibilität schaffen. Die DFG unterstützt dabei alle Bemühungen um eine angemessene Besoldung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.