Rechtliche Rahmenbedingungen der Forschung
Das Justitiariat der DFG ist regelmäßig mit aktuellen Gesetzesänderungen befasst und informiert über rechtliche Aspekte der Arbeit in der Wissenschaft. In den folgenden Rubriken finden Sie Informationen und Empfehlungen zu unterschiedlichen Themengebieten:
Nach Beschluss der Mitgliederversammlung der DFG sind bei der Inanspruchnahme von Mitteln der DFG die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen, die DFG-Mittel in Anspruch nehmen möchten, müssen an ihrer Einrichtung entsprechend den Empfehlungen 1 bis 8 Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis etablieren.
Am 1. September 2006 sind zwei Gesetze zur sogenannten Föderalismusreform in Kraft getreten. Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Auswirkungen dieser Gesetzesänderungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung in Deutschland.
Am 18. April 2007 ist das so genannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) (BGBl. I Nr. 13 vom 17. April 2007, S. 506 ff..) in Kraft getreten, das die bislang geltenden Regelungen für die Befristung von Arbeitverhältnissen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen erheblich modifiziert.
In dieser Rubrik finden Sie Informationen zum Tarifvertrag der Länder, zur besonderen tarifrechtlichen Situation in der Medizin sowie zur W-Besoldung.