FAQ: Programmpauschalen
Häufig gestellte Fragen
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben am 14. Juni 2007 den Hochschulpakt 2020 verabschiedet. Die zweite Säule dieses Paktes besteht aus der schrittweisen Einführung einer Programmpauschale in allen in Betracht kommenden Förderverfahren der DFG. Danach erhalten die Antragsteller der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsvorhaben einen pauschalen Zuschlag zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Projektausgaben (Programmpauschale). In der öffentlichen Diskussion wird die Programmpauschale oftmals auch als „indirekte Projektkosten“ oder als „Overhead“ bezeichnet.
Erstmalig wurden Programmpauschalen in der Exzellenzinitiative vorgesehen. Mit der Einführung der Programmpauschale auch für alle anderen Verfahren der DFG soll der Einstieg in die Vollkostenfinanzierung von Forschungsvorhaben vollzogen werden. Zu diesem Zweck wurden mit der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern über den Hochschulpakt die indirekten Projektausgaben der von der DFG geförderten Forschungsvorhaben durch eine Programmpauschale in die Gemeinschaftsfinanzierung von Bund und Ländern einbezogen. Bis zum Jahr 2010 trägt zunächst der Bund allein die dafür erforderlichen Mittel als Sonderzuwendung an die DFG.
Für die Finanzierung stehen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, für eine erste Programmphase in den Jahren 2007 bis 2010 insgesamt bis zu 703,5 Mio. Euro (im Jahre 2007 bis zu 100,2 Mio., im Jahre 2008 bis zu 138,9 Mio., im Jahre 2009 bis zu 206,9 Mio. und im Jahre 2010 bis zu 257,5 Mio. Euro) zur Verfügung. Die Mittel für die Förderung werden bis zum 31. Dezember 2010 im Rahmen einer Sonderzuwendung allein vom Bund getragen. Die Fortführung dieser Förderung über das Jahr 2010 hinaus machen Bund und Länder von einem Erfahrungsbericht abhängig, den die DFG bis zum 31. Oktober 2009 vorlegen soll.
Die Programmpauschale beträgt 20 % der abrechenbaren direkten Projektausgaben. Werden bewilligte und abgerufene Mittel für direkte Projektausgaben im Bewilligungszeitraum nicht in Anspruch genommen oder direkte Projektausgaben bei der Prüfung des Verwendungsnachweises durch die DFG nicht anerkannt, so verringert sich entsprechend auch das Volumen der Programmpauschale; Überzahlungen sind dann auf eine Folgebewilligung anzurechnen oder zu erstatten.
Ab dem 1. Januar 2008 wird die Programmpauschale auch für Bewilligungen im Rahmen der folgenden Programme gewährt: Einzelförderung, Emmy-Noether-Programm, Forschergruppen, Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm, Heisenberg-Professur, Klinische Forschergruppen, Klinische Studien, Mercator-Gastprofessuren, Schwerpunktprogramm, Wissenschaftliche Geräteeinzelförderung, Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme. Da in diesen Programmen in der Regel mehrjährige Bewilligungen ausgesprochen werden, erhalten nur Bewilligungen, die nach dem 1. Januar 2008 ausgesprochen werden, die Programmpauschale. Dazu zählt sowohl die Bewilligung von neuen Anträgen als auch die Bewilligung von Fortsetzungs- oder Zusatzanträgen. Dabei wird auf den Zeitpunkt der Förderentscheidung durch das DFG-Gremium abgestellt.
Ausgenommen sind die Bewilligungen von Emmy-Noether-Stipendien, Forschungsstipendien und Heisenbergstipendien sowie Bewilligungen an Empfänger, die nicht an öffentlichrechtlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen arbeiten.
Für die bislang für das Jahr 2007 in den Sonderforschungsbereichen, Forschungszentren und Graduiertenkollegs abgerufenen Projektmittel wird die anteilige Programmpauschale mit einem gesonderten Schreiben bewilligt und kann danach wahlweise mit einem außerordentlichen Mittelabruf oder mit dem nächsten regulären Mittelabruf angefordert werden.
Sind an einem Forschungsverbund weitere antragstellende Hochschulen oder überwiegend öffentlich finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt, so erwartet die DFG, dass die mittelverwaltende Hochschule neben den Projektmitteln auch die Programmpauschale in entsprechender Höhe (i. d. R. 20%) zur Verfügung stellt.
Die Programmpauschale ist nicht zur Verstärkung der Ansätze der Projektmittel einsetzbar und umgekehrt; sie gewährt vielmehr pauschalen Ersatz für durch die Projektförderung in Anspruch genommene Infrastruktur (beispielsweise für Raum-, Wartungs-, Software- oder Energiekosten) und für die Mitarbeit von Personen, die nicht als Projektpersonal abgerechnet werden. Solche indirekte Projektausgaben können sowohl zentral als auch dezentral anfallen. Der Mitteleinsatz der Programmpauschale ist auch für innovative Zwecke denkbar, wie etwa Anreize für neue Forschungsarbeiten, tarifliche Zulagen für herausragende wissenschaftliche Leistungen oder Professionalisierung des Forschungsmanagements.
Da die Programmpauschale für zuwendungsfähige Ausgaben gewährt wird, die ihrer Natur nach nur mit erheblichem Aufwand genau festgestellt und belegt werden können, wird auf einen Verwendungsnachweis verzichtet. Gegenüber der DFG sind weder der Grund noch der Zeitpunkt der Verwendung der Programmpauschale im Einzelnen nachzuweisen.
Die DFG empfiehlt den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, in geeigneter Weise die Effekte nachzuhalten, die sich durch aus dem Freiwerden von Grundfinanzierungsmitteln durch die Programmpauschale ergeben: Die DFG hat im Oktober 2009 einen Erfahrungsbericht vorzulegen, dessen Angaben von Bedeutung für die weitere Ausgestaltung der Förderung durch die Staatsseite sein werden. Die DFG wird sich daher zu gegebener Zeit an die Hochschulen und Forschungseinrichtungen wenden, um entsprechende Informationen zur Gestaltung dieses Berichts zu erfragen und, wie in der letzten Mitgliederversammlung angekündigt, die Bildung eines Gesprächskreises mit Kanzlern der Hochschulen und Vorständen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen anregen, der Informationen über die sich entwickelnde Praxis austauscht und den Erfahrungsbericht vorzubereiten hilft.