Antragstellung
Von der Antragstellung über die Begutachtung zur Entscheidung
Alle Hochschulen, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind, bestimmen aus ihrem Kreis eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer als Vertrauensdozenten der DFG. Die Vertrauensdozentin/der Vertrauensdozent nimmt die Funktion eines Ansprechpartners vor Ort für Antragsteller bei der DFG wahr.
Bewilligte Projekte unterstützt die DFG ab 2008 mehrheitlich mit 20 Prozent Programmpauschalen.
elan - Elektronische Bereitstellung und Antragstellung
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